Qualitätsmanagement und Nachhaltigkeit
Von interessierten Parteien (Stakeholdern) einmal abgesehen geht die Norm auf Nachhaltigkeit bisher eher indirekt ein. Unter nachhaltigem Erfolg versteht DIN EN ISO 9000:2015 schlicht „Erfolg über eine Zeitspanne.“ In den Anmerkungen wird diese Aussage konkretisiert: „Nachhaltiger Erfolg betont die Notwendigkeit eines Gleichgewichts zwischen wirtschaftlich-finanziellen Interessen einer Organisation und denen des sozialen und ökologischen Umfelds“ bezogen auf die „interessierten Parteien einer Organisation, z. B. Kunden, Eigentümer, Personen in einer Organisation, Anbieter, Bankiers, Gewerkschaften, Partner oder die Gesellschaft.“
Auch wenn das Thema Nachhaltigkeit in der Norm DIN EN ISO 9001:2015 unserer Auffassung nach nicht explizit genug vorkommt, wird es aus verschiedenen Gründen immer wichtiger, dass sich Unternehmen damit eingehend beschäftigen (die International Organization for Standardization (ISO) selbst gibt an, dass die Norm zu den UN-Nachhaltigkeitszielen 3, 8, 9, 10, 11, 12, 13 beiträgt). Die Achtung der Menschenrechte und der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen gewinnen kontinuierlich an Bedeutung – und zwar nicht nur bei Kunden, sondern z. B. auch bei den eigenen Mitarbeitern. Der Gesetzgeber wirkt ebenfalls weiter auf mehr Engagement für Nachhaltigkeit ein. Das geschieht sowohl auf nationaler (z. B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) wie auch europäischer Ebene (z. B CSR-Richtlinie der EU).
Seit Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für alle Unternehmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, und verpflichtet sie dazu, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Dazu gehören u. a. die Einrichtung eines Risikomanagements, die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen, das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen und die Dokumentation bzw. die Berichterstattung. Hierbei fallen deutliche Parallelen zur Norm auf, z. B. Risikobetrachtung, Verantwortlichkeit, Definition der grundsätzlichen Ausrichtung, PDCA-Zyklus. Wenn Ihr Unternehmen also bereits über ein funktionierendes QMS verfügt, gestaltet sich die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben für Sie sehr viel einfacher als ohne QMS.
Auf europäischer Ebene wurde die CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) aufgrund des „European Green Deal“ umfassend überarbeitet und trat Anfang 2023 in Kraft. Bis Mitte 2024 muss sie von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Zu den bisherigen Berichtspflichten von bilanzrechtlich großen Unternehmen kommen nun ab dem Geschäftsjahr 2025 Nachhaltigkeitsinformationen hinzu, die den gleichen Stellenwert wie Finanzinformationen eines Unternehmens erhalten. Als groß gelten Unternehmen, die zwei von drei der folgenden Kriterien überschreiten:
Bilanzsumme
25.000.000 €
Nettoumsatzerlöse
50.000.000 €
Beschäftigenanzahl
250
Aber selbst wenn Ihr Unternehmen unter keine dieser Kategorien fällt, empfiehlt es sich, Nachhaltigkeit zur Chefsache zu machen. Einerseits haben Sie vielleicht Kunden, die aufgrund ihrer Größe oder Struktur rechenschaftpflichtig sind und daher bestimmte Informationen auch von ihren Vorlieferanten benötigen. Andererseits führen demographische Entwicklungen, verändertes Konsumverhalten, mehr Erwartungen von interessierten Parteien, Klimawandel, technologischer Fortschritt, knappe Ressourcen, instabile Lieferketten, usw. zu immer komplexeren Entscheidungsprozessen, die fundiert vorbereitet, zielgerichtet kommuniziert und engmaschiger überwacht werden müssen. Modernes Qualitätsmanagement erstreckt sich folglich nicht mehr nur auf das eigene Unternehmen, sondern betrachtet die Auswirkungen eigenen Handels unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten auf das Umfeld (Geschäftspartner, Mitarbeitende, Eigentümer, Anwohner, Behörden, etc.), um langfristig den Erfolg des Unternehmens zu sichern.
Praktisch bieten die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der UN (Sustainable Development Goals, SDGs) eine gute Orientierungshilfe, um Nachhaltigkeit im eigenen QMS zu verankern und weiterzuentwickeln. In Deutschland hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung der SDGs bekannt und dazu die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ins Leben gerufen.
Auf den Webseiten der Bundesregierung werden die 17 Ziele genannt. Außerdem gibt es weiterführende Erklärungen, was unter den SDGs zu verstehen ist und wie sie erreicht werden sollen. Wenn Sie auf die folgende Grafik klicken, öffnet sich die Beschreibung der Ziele in einem neuen Fenster.
Unserer Erfahrung nach hat es sich bewährt, sich zunächst auf 2-3 Ziele zu konzentrieren, die für das eigene Unternehmen am wichtigsten sind. Wenn diese SDGs in Ihrem Unternehmen allgemein akzeptiert und aktiv verfolgt werden sollen, empfiehlt sich ein offener Dialog darüber im Betrieb, welche konkreten Ziele das sein sollen. Je mehr Mitarbeitende in diesen Prozess eingebunden werden, desto breiter werden die Akzeptanz und Unterstützung für die ausgewählten Ziele ausfallen. Aufgrund der vielschichtigen Interessenlagen in einem Unternehmen ist diese Entscheidungsfindung jedoch nicht immer einfach: Da von diesen 17 Zielen vereinfacht formuliert die Zukunft aller Menschen betroffen ist, ist damit zu rechnen, dass Mitarbeiter unterschiedlich emotional hierauf reagieren. Das kann sich auch in den Diskussionen widerspiegeln, die im Unternehmen geführt werden. Eine verständliche Aufbereitung und kundige Begleitung dieses komplexen Themas sind daher umso wichtiger. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
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