Was ist KRITIS?
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die für das Funktionieren unseres Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind. Dazu zählen Sektoren wie Energie, Informationstechnik, Telekommunikation, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Transport, Verkehr sowie das Finanz- und Versicherungswesen. Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung dieser Infrastrukturen kann erhebliche Versorgungsengpässe, Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere gravierende Folgen nach sich ziehen.
Wer ist betroffen?
KRITIS-relevant sind Unternehmen und Organisationen, deren Dienstleistungen oder Produkte für die Versorgung der Bevölkerung und das Funktionieren der Wirtschaft unverzichtbar sind, etwa Energieversorger, Krankenhäuser, Wasserwerke, Verkehrsbetriebe, Banken und viele mehr. Ob Ihr Unternehmen von den KRITIS-Regelungen betroffen ist, wird anhand gesetzlicher Schwellenwerte und Sektorzuordnungen geprüft.
Was ist NIS2?
Wer ist betroffen?
NIS2 betrifft nicht nur klassische KRITIS-Betreiber, sondern auch viele weitere Unternehmen, darunter kleine und mittlere Unternehmen mit besonderer Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Die Einstufung erfolgt anhand von Sektorzugehörigkeit und Unternehmensgröße. Auch Lieferketten und Partnerunternehmen außerhalb der EU können betroffen sein, wenn sie mit EU-Unternehmen zusammenarbeiten.
Die folgende Tabelle stellt die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von KRITIS und NIS2 gegenüber:
Thema | KRITIS | NIS2 |
Geltungsbereich | Bestimmte Sektoren, Schwellenwerte, nationale Regelungen | 18 Sektoren, mehr Unternehmen, EU-weit, keine festen Schwellenwerte |
Grundlage(n) | BSI-Gesetz (BSIG), BSI-Kritisverordnung, ab 2025 KRITIS-Dachgesetz | EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS2), NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) |
Sicherheitsmaßnahmen | ISMS nach ISO 27001/B3S, Stand der Technik, branchenspezifische Vorgaben | Umfassende technische und organisatorische Maßnahmen, Risikomanagement, Lieferkettensicherheit, Cyberhygiene, Schulungen, Multi-Faktor-Authentifizierung |
Meldepflichten | Meldung von Sicherheitsvorfällen an das BSI, alle 2 Jahre Nachweis | Strengere und schnellere Meldepflichten (24h/72h/30 Tage), umfassende Berichtspflichten |
Nachweise/Audits | Regelmäßige Nachweise, Audits durch BSI | Registrierungspflicht, Nachweise, Audits und Stichproben durch BSI, Dokumentationspflicht |
Risiken bei Nicht-beachtung/ Sanktionen | Bußgelder, Reputationsschäden, Haftungsrisiken | Deutlich höhere Bußgelder, striktere Durchsetzung und Kontrolle |
Zusammenarbeit | Nationale Behörden, BSI | EU-weite Zusammenarbeit, Informationsaustausch, Harmonisierung |